Midijobs 2026: So rechnen Sie Mitarbeiter im Übergangsbereich bis 2.000 € brutto pro Monat richtig ab
Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, die eher wenig verdienen, zahlen nur reduzierte Sozialabgaben, ohne deshalb Einbußen bei der späteren Rente hinnehmen zu müssen. Das ist der sogenannte Übergangsbereich für Midijobber. Dieser beginnt an der Minijobgrenze – 2026 also bei 603,01 € pro Monat – und endet bei einem Gehalt von 2.000 € pro Monat. Allerdings ist die
Berechnung der Sozialabgaben im Übergangsbereich kompliziert und die Berechnungsformeln ändern sich alljährlich. Lesen Sie hier, wie Sie 2026 richtig rechnen.
Das Besondere am Übergangsbereich ist, dass Sie die Sozialabgaben nicht vom Arbeitsentgelt (AE) des Mitarbeiters berechnen, sondern von den reduzierten beitragspflichtigen Einnahmen BE1 und BE2. Deren Berechnungsformeln ändern sich mit jeder Änderung der Minijobgrenze und/oder der Beitragssätze in der Sozialversicherung. Sie lauten ab 1.1.2026 vereinfacht:
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