Neue Minijobgrenze, neue Formeln
Das Besondere am Übergangsbereich ist, dass Sie die Sozialabgaben nicht vom Arbeitsentgelt (AE) des Mitarbeiters berechnen, sondern von den reduzierten beitragspflichtigen Einnahmen BE 1 und BE 2. Deren Berechnungsformeln ändern sich immer, wenn die Minijobgrenze und damit die untere Midijobgrenze steigt. Sie lauten seit 1.1.2025 vereinfacht:
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