Wir alle kennen die Situationen, in denen wir uns benachteiligt fühlen. Dann beschleicht uns ein sehr ungutes Gefühl, das immer auch Elemente von Wut enthält. Es macht einen guten Kollegen und einen sozialen Menschen aus, wenn er dieses ungute Gefühl kontrollieren kann und trotzdem sachlich bleibt. Ihrem Azubi ist das offensichtlich nicht gelungen. Uns fallen dazu folgende Aspekte ein, die Sie bitte bei Ihrem Handeln berücksichtigen:
- Der Auszubildende hat offensichtlich keinen Schaden im Betrieb verursacht, wenn wir Sie richtig verstehen. Das ist für Arbeitsgerichte entscheidend, wenn sie über solche Fälle urteilen.
Unter dem Strich raten wir daher unbedingt von einer Kündigung ab. Es sprechen zu viele Faktoren dafür, dass diese vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand haben würde. Was Sie allerdings in Erwägung ziehen sollten, ist eine Abmahnung oder Ermahnung. Schließlich hat sich der Azubi sehr ungebührend benommen und darüber hinaus Kollegen verängstigt. Das Wichtigste ist allerdings, mit ihm ein ernsthaftes Gespräch zu suchen. Machen Sie ihm klar, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen darf.