Leserfrage

„Mein Azubi ist ausgerastet – anders lässt sich das nicht ausdrücken. Was nun?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Martin Glania

11.08.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Unser angehender Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement (letztes Ausbildungsjahr) hat sich heute unmöglich aufgeführt. Er fühlte sich wegen eines nicht gewährten Urlaubstags benachteiligt. In der Folge hat er einen Karton mit Kunstgegenständen, mit denen wir unter anderem handeln, aus dem Regal getreten. Zum Glück ist nichts kaputtgegangen. Außerdem hat er seinen eigenen Rucksack auf den Boden geknallt. Wie ich gehört habe, gab es einen Schaden an seinem Tablet. Wir fragen uns nun, wie wir mit der Situation insgesamt umgehen sollen. Er war durchaus sehr laut und machte einen aggressiven Eindruck; einige Kollegen haben sich erschrocken. Wir würden ihm ungern kündigen, einen Denkzettel hat er aber verdient.

UNSERE ANTWORT

Wir alle kennen die Situationen, in denen wir uns benachteiligt fühlen. Dann beschleicht uns ein sehr ungutes Gefühl, das immer auch Elemente von Wut enthält. Es macht einen guten Kollegen und einen sozialen Menschen aus, wenn er dieses ungute Gefühl kontrollieren kann und trotzdem sachlich bleibt. Ihrem Azubi ist das offensichtlich nicht gelungen. Uns fallen dazu folgende Aspekte ein, die Sie bitte bei Ihrem Handeln berücksichtigen:

  1. Der Auszubildende hat offensichtlich keinen Schaden im Betrieb verursacht, wenn wir Sie richtig verstehen. Das ist für Arbeitsgerichte entscheidend, wenn sie über solche Fälle urteilen.

  • Offenbar hat der Azubi einen persönlichen Schaden erlitten. Er ist also schon etwas gestraft und wird sich selbst sehr über sein eigenes Verhalten ärgern.
  • Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Auszubildende sich wieder beruhigt hat und sein Verhalten bereut, ist aus unserer Sicht eher Milde geboten.
  • Da der Azubi sich bereits im letzten Ausbildungsjahr befindet, liegen die Hürden für eine fristlose Kündigung ohnehin sehr hoch.
  • Unter dem Strich raten wir daher unbedingt von einer Kündigung ab. Es sprechen zu viele Faktoren dafür, dass diese vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand haben würde. Was Sie allerdings in Erwägung ziehen sollten, ist eine Abmahnung oder Ermahnung. Schließlich hat sich der Azubi sehr ungebührend benommen und darüber hinaus Kollegen verängstigt. Das Wichtigste ist allerdings, mit ihm ein ernsthaftes Gespräch zu suchen. Machen Sie ihm klar, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen darf.



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