Wenn der Auszubildende das nicht darf und das auch weiß, liegt ein Vergehen vor. Allerdings schätzen wir das – zumindest nach Ihrer Beschreibung – als nicht gravierend ein. Sprechen Sie mit ihm in aller Deutlichkeit darüber, klären Sie ihn noch mal auf und drohen Sie ihm für den Wiederholungsfall ggf. eine Abmahnung an. Unserer Erfahrung nach sollte das genügen. Kommt es dennoch zu einem Wiederholungsfall, können Sie immer noch abmahnen.
Leserfrage
„Mein Azubi hat vom Promi-Buffet genascht – darf ich darüber hinwegsehen?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
