Sie brauchen in Ihrem Unternehmen ein Arbeitszeitmodell, das vor allem flexibel und modern ausgerichtet ist. Vorsicht, denn hier bestehen zentrale Mitbestimmungsrechte Ihres Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz sowohl hinsichtlich Beginn als auch Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen. Die wichtigsten Praxismodelle haben wir deswegen hier für Sie zusammengestellt.
Stellen Sie Ihr aktuelles Arbeitszeitmodell auf den Prüfstand
Prüfen Sie Ihr bestehendes Arbeitszeitsystem dahingehend, ob es tatsächlich noch den konkreten und zukünftigen Anforderungen gerecht wird. Unter Beachtung der Vorgaben des für Ihren Betrieb bindenden Tarifvertrags können Sie deshalb folgende Punkte festlegen und ggf. mit Ihrem Betriebsrat vereinbaren:
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