Der gesetzliche Mindestlohn gilt flächendeckend. Das heißt: Er gilt grundsätzlich branchenübergreifend, in sämtlichen Regionen und für alle Arbeitnehmer. Deshalb sollten Sie regelmäßig kontrollieren, ob die Beschäftigten Ihres Unternehmens den Mindestlohn in der richtigen Höhe erhalten. Ob die Vorgaben auch künftig eingehalten werden, sollten Sie prüfen, bevor sich die Höhe des Mindestlohns ändert. So kann Ihr Unternehmen rechtzeitig die Anpassung der Entgelte und die Einstellung neuer Minijobber mit den richtigen Arbeitszeiten planen.
So rechnen Sie konkret
Bemessungszeitraum für den Mindestlohnanspruch ist der Kalendermonat. Ob ein monatlicher Festlohn dem Mindestlohn entspricht, berechnen Sie nach folgender Formel:
