Wenn Mitarbeiter bezuschusst in der Kantine essen dürfen oder vom Arbeitgeber Essensgutscheine erhalten, fördert das die Motivation der Belegschaft. Allerdings ist diese Leistung aber Entgelt, für das Lohnsteuer und Beiträge abgeführt werden müssen. Sie als Entgeltabrechner dürfen hierbei grundsätzlich mit dem amtlichen Sachbezugswert rechnen, der in der Regel niedriger ausfällt als der tatsächliche Wert der Mahlzeit. Der Sachbezugswert für ein Frühstück beträgt 2025 2,30 € und für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 €.
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