Machtmissbrauch des Vorgesetzten erhöht die Abfindung
Arbeitnehmer können die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung beantragen, wenn sich ihre Entlassung im Kündigungsschutzprozess als unwirksam erweist und ihnen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Das Landesarbeitsgericht
(LAG) Köln erläutert in seinem Urteil vom 9.7.2025 (4SLa 97/25), wie sich die Abfindung dann berechnet.
Ein Vorgesetzter hatte einer 32-jährigen Mitarbeiterin zunächst sexistische Nachrichten geschickt, z. B. sie solle bei einem Meeting „nichts unter dem Rock anziehen“. Als sie darauf nicht wie gewünscht reagierte, folgten Beleidigungen und Drohungen sowie schließlich die Kündigung. In der Folge erkrankte die Mitarbeiterin an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Das Bruttomonatsgehalt der Mitarbeiterin betrug nach 4 Jahren und 5 Monaten Betriebszugehörigkeit (= 4,4 Jahre) 7.744,75 €.
§ Das Urteil: 68.153,80 € Abfindung
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang? Melden Sie sich einfach an und lesen Sie sofort weiter.
Sie sind noch kein Kunde? Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: