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Lohnsteuer falsch berechnet? Wann eine Pauschalierung der Nachzahlung möglich ist

Das kann passieren: Ihnen ist ein Fehler bei der Berechnung der Lohnsteuer unterlaufen und diese wird im Anschluss an eine Prüfung nachgefordert. Handelt es sich um eine größere Anzahl von Fällen, können Sie eine Pauschalierung der Lohnsteuernachzahlung beantragen. Eine gerade veröffentlichte Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Münster zeigt, dass dies grundsätzlich ab 20 Mitarbeitern möglich ist (vom 21.11.2025, Az. 6 K 2300/23 L).
Woman judge hand holding gavel to bang on sounding block in the court room.

Britta Schwalm

14.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Ein Unternehmen gab an seine Mitarbeiter eine sogenannte „Steuersparcard“ als Gutscheine aus. Es wendete darauf die Sachbezugsfreigrenze von 50 € an und beließ die Zuwendung als abgabenfrei. Dies wurde in einer Betriebsprüfung bemängelt: Die Steuersparcard erfülle nicht die Voraussetzungen eines Sachbezugs.

Nachforderung für 16 Mitarbeiter

Das Finanzamt forderte die Lohnsteuer für 16 Mitarbeiter nach. Das Unternehmen beantragte eine Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Eine Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG ist nur in einer größeren Zahl von Fällen möglich. Das FG Münster hatte die Frage zu klären, ob eine „größere Anzahl von Fällen“ bereits bei 16 Mitarbeitern vorliegt, und verneinte dies zunächst. Die Finanzverwaltung zieht die Grenze grundsätzlich bei 20 Mitarbeitern. Allerdings liegt das Ermessen, was eine größere Zahl von Fällen ist, im konkreten Fall beim Finanzamt. Dieses muss sein Ermessen auch erkennbar ausüben. Da dies hier nicht geschehen war, wurde der Nachforderungsbescheid als ermessensfehlerhaft verworfen.

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