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Lohnsteuer 2025: Entscheiden Sie bei Minijobbern vorteilhaft

Grundsätzlich werden auch geringfügig entlohnte Minijobber individuell nach den ELStAM besteuert. Es steht Ihnen aber frei, anstelle dieser individuellen Besteuerung die Pauschalierung mit 2 % zu wählen und diese Pauschalsteuer an die Minijobzentrale abzuführen. Um für 2025 richtig zu entscheiden, sollten Sie kurz nachrechnen.

Britta Schwalm

03.12.2024 · 1 Min Lesezeit

In der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % sind neben der Lohnsteuer auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer enthalten. Der einheitliche Pauschalsteuersatz beträgt auch 2 %, wenn der Arbeitnehmer keiner erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft angehört. Führen Sie die Pauschalsteuer zusammen mit den sonstigen Abgaben für Minijobs ausschließlich an die Minijob-Zentrale ab. Die Entscheidung, ob Sie die Lohnsteuer für einen 538-€-Minijobber pauschal oder individuell abführen, treffen in erster Linie Sie. Nach Angaben der Minijob-Zentrale machen die meisten Minijob-Arbeitgeber von der Steuerpauschalierung Gebrauch.

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