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Lohnsteuer 2025: Entscheiden Sie bei Minijobbern vorteilhaft

Grundsätzlich werden auch geringfügig entlohnte Minijobber individuell nach den ELStAM besteuert. Es steht Ihnen aber frei, anstelle dieser individuellen Besteuerung die Pauschalierung mit 2 % zu wählen und diese Pauschalsteuer an die Minijobzentrale abzuführen. Um für 2025 richtig zu entscheiden, sollten Sie kurz nachrechnen.
Woman judge hand holding gavel to bang on sounding block in the court room.

Britta Schwalm

03.12.2024 · 1 Min Lesezeit

In der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % sind neben der Lohnsteuer auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer enthalten. Der einheitliche Pauschalsteuersatz beträgt auch 2 %, wenn der Arbeitnehmer keiner erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft angehört. Führen Sie die Pauschalsteuer zusammen mit den sonstigen Abgaben für Minijobs ausschließlich an die Minijob-Zentrale ab. Die Entscheidung, ob Sie die Lohnsteuer für einen 538-€-Minijobber pauschal oder individuell abführen, treffen in erster Linie Sie. Nach Angaben der Minijob-Zentrale machen die meisten Minijob-Arbeitgeber von der Steuerpauschalierung Gebrauch.

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