Klar, als Arbeitgeber denkt man schnell, „was geht mich der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzgl. eines Mitarbeiters an?“. Die Antwort lautet: sehr viel! Ab diesem Zeitpunkt liegt es nämlich in Ihrer Verantwortung, die Forderungen zu begleichen, die Dritte gegen Ihren Mitarbeiter haben. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, wird es unter Umständen doppelt teuer. Die gesetzlichen Grundlagen der Lohnpfändung finden Sie in den §§ 850 bis 850h Zivilprozessordnung (ZPO).