Lohnsteuer und Sozialversicherung

Lohnnachweis zur Unfallversicherung: Denken Sie an den Stammdatenabruf

Bis zum 16.2.2026 muss der digitale Lohnnachweis für die Unfallversicherung erledigt sein. Vergessen Sie die Meldung, darf der Unfallversicherungsträger (UV-Träger) schätzen – und das geschieht dann vermutlich zu Ihren Ungunsten. Lesen Sie hier, wie Sie das vermeiden und warum Sie bereits ab November 2025 an den Lohnnachweis denken sollten.

Britta Schwalm

06.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Die Deadline für Ihren nächsten elektronischen Lohnnachweis ist der 16.2.2026. Hat Ihr Unternehmen mehrere meldende/abrechnende Stellen, ist für jede Stelle ein Teillohnnachweis nötig. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr Unternehmen die Lohnabrechnung nur teilweise selbst abwickelt und zusätzlich ein Steuerbüro mit der Lohnabrechnung beauftragt.

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