Bis zum 16.2.2026 muss der digitale Lohnnachweis für die Unfallversicherung erledigt sein. Vergessen Sie die Meldung, darf der Unfallversicherungsträger (UV-Träger) schätzen. Bereits ab November 2025 können Sie für den Nachweis den Stammdatenabruf erledigen.
Die Deadline für Ihren nächsten elektronischen Lohnnachweis ist der 16.2.2025. Hat Ihr Unternehmen mehrere meldende/abrechnende Stellen, ist für jede Stelle ein Teillohnnachweis nötig. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr Unternehmen die Lohnabrechnung nur teilweise selbst abwickelt und zusätzlich ein Steuerbüro mit der Lohnabrechnung beauftragt.
