Digitale Arbeitswelt

Lohnabrechnung darf digital zur Verfügung gestellt werden

Als Dokumententräger ist Papier zwar unverzichtbar, aber auf dem Rückzug. Personalabteilungen spüren das durch den zunehmenden Einsatz digitaler Plattformen, etwa für die Urlaubsbuchung oder bei Personalbeurteilungen. Kernbereiche wie die Lohnabrechnung werden ebenfalls zunehmend digitalisiert.
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Burkhard Boemke

25.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Lebensmitteldiscounter hatte mit seinem Betriebsrat eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach der Discounter Gehaltsabrechnungen nur noch digital über ein Mitarbeiterpostfach zur Verfügung stellte. Das Postfach war passwortgeschützt und die einzige Möglichkeit, an die Gehaltsabrechnungen zu gelangen. Eine Verkäuferin war aber der Meinung, sie müsse die Abrechnungen weiterhin in Papierform erhalten und die Abrechnung müsse ihr zugeschickt werden. Das Einstellen auf der Plattform genüge nur dann für eine wirksame Erteilung der Abrechnung, wenn die Mitarbeiter dem zugestimmt hätten, was die Verkäuferin jedoch nicht hatte. Der Arbeitgeber kam der Forderung nicht nach, weshalb die Verkäuferin klagte.

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