Teilzeit – das klingt zunächst nach „weniger“: Reduzierte Arbeitszeiten, entsprechend gekürztes Entgelt etc. Für Sie als Entgeltabrechner bedeuten Teilzeitarbeitsverhältnisse aber häufig mehr Aufwand, und zwar aus den folgenden Gründen:
- Für zahlreiche Teilzeitmodelle, beispielsweise Arbeit auf Abruf, gelten Sonderregeln bei der Urlaubsberechnung, der Entgeltfortzahlung etc.
- Teilzeitkräfte befinden sich mit ihrem Entgelt häufig im Übergangsbereich (Entgelt zwischen 603,01 € und 2.000 €). Hier gelten Besonderheiten, insbesondere bei der Beitragsberechnung und im Hinblick auf diverse Aufklärungspflichten.
- Sind Teilzeitkräfte Minijobber, haben Sie Prüfpflichten in Bezug auf Mehrfachbeschäftigung. Darüber hinaus müssen Sie Besonderheiten im Bereich der Sozialversicherung und Lohnsteuer beachten.
