Teamentwicklung

Liebe im Büro: Wann Sie einschreiten sollten

Immer mehr Paare lernen sich im Job kennen. Nach einer Studie (OnePoll-2018) haben 32 Prozent  der Befragten schon einmal eine Kollegin oder einen Kollegen geküsst. Dass viele Beziehungen im Jobumfeld entstehen, verwundert eigentlich nicht, denn hier verbringen Menschen viel Zeit. Früher oder später entstehen daraus Beziehungen – manchmal diskret, manchmal sichtbar. Doch welche Regeln gelten für Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz? Wann dürfen und sollten Sie als Führungskraft eingreifen – und wann nicht?

Anne Sengpiel

09.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Grundsätzlich gilt: Private Beziehungen zwischen Mitarbeitenden sind nicht verboten. Auch rechtlich genießen Mitarbeitende das Grundrecht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz (GG)) und das Recht auf Schutz der Privatsphäre. Arbeitgeber und Sie als Führungskraft dürfen daher Liebesbeziehungen nicht pauschal untersagen. Solange eine Beziehung diskret bleibt und die Arbeit nicht beeinträchtigt, ist sie Privatsache.

Beispiele

Zwei Mitarbeitende beginnen eine Partnerschaft, aber arbeiten weiterhin professionell zusammen.

Ein Paar, das bisher in verschiedenen Abteilungen gearbeitet hat, arbeitet jetzt in Ihrem Team. Der Umgang am Arbeitsplatz ist respektvoll und unauffällig.

Das Paar tauscht sich über private Themen aus – wer geht heute einkaufen. Die Gespräche lenken das Team aber nicht von der Arbeit ab.

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