Grundsätzlich gilt: Private Beziehungen zwischen Mitarbeitenden sind nicht verboten. Auch rechtlich genießen Mitarbeitende das Grundrecht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz (GG)) und das Recht auf Schutz der Privatsphäre. Arbeitgeber und Sie als Führungskraft dürfen daher Liebesbeziehungen nicht pauschal untersagen. Solange eine Beziehung diskret bleibt und die Arbeit nicht beeinträchtigt, ist sie Privatsache.
Teamentwicklung
Liebe im Büro: Wann Sie einschreiten sollten
Immer mehr Paare lernen sich im Job kennen. Nach einer Studie (OnePoll-2018) haben 32 Prozent der Befragten schon einmal eine Kollegin oder einen Kollegen geküsst. Dass viele Beziehungen im Jobumfeld entstehen, verwundert eigentlich nicht, denn hier verbringen Menschen viel Zeit. Früher oder später entstehen daraus Beziehungen – manchmal diskret, manchmal sichtbar. Doch welche Regeln gelten für Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz? Wann dürfen und sollten Sie als Führungskraft eingreifen – und wann nicht?
Anne Sengpiel
09.10.2025
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