Leiterin winkt Rechnung in Höhe von 12.000,00 € ohne Prüfung durch: Fristlose Kündigung gerechtfertigt
Ein Arbeitnehmer in einer gehobenen Leitungsposition enthält regelmäßig auch mehr Vergütung als die meisten „normalen“ Mitarbeiter. Als Arbeitgeber erwarten Sie im Gegenzug natürlich auch wesentlich mehr – vor allem, wenn es um höhere Summen geht. Je höher die Position, desto höher auch die Fallhöhe, wie die Mitarbeiterin im nachfolgenden Fall erfahren musste.
Die Landesrundfunkanstalt für die Länder Berlin und Brandenburg (RBB) beschäftigte seit dem 01.07.2017 eine Leiterin der Intendanz.
Eines Tages gab diese die Rechnung einer Unternehmensberatung über 12.000 € zzgl. Mehrwertsteuer frei, ohne den Rechtsgrund für die Rechnung und die Leistungserbringung in einer genügenden Weise und nachvollziehbar geprüft zu haben.
Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis am 17.10.2022 fristlos. Die leitende Angestellte habe missachtet, dass als Voraussetzung der Rechnungsfreigabe immer ein schriftlicher Beratervertrag vorliegen müsse. Dadurch seien die Vermögensinteressen des Arbeitgebers erheblich gefährdet worden.
Die Anforderungen an das Verfahren und die Form von Beraterverträgen seien beim RBB klar geregelt, sie seien keine bloße Formsache. Ohne ihre Beachtung sei nämlich die Rechenschaft über die Verwendung der Gebührengelder nicht möglich.
Eine Abmahnung sei aufgrund der klaren Regelungen, der herausgehobenen Stellung der ehemaligen Mitarbeiterin und des Umfangs ihrer Verfügungsbefugnis mit der einhergehenden Verantwortung nicht erforderlich gewesen.
Die Mitarbeiterin zog gegen die Kündigung vor Gericht.
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