Leserfrage

„Leistung dauerhaft 40 % unter Kollegen müssen Sie nicht hinnehmen“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
close up. young people ask questions at the youth forum.

Burkhard Boemke

03.11.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Hallo Herr Prof. Boemke,
wir zahlen in unserem Logistikunternehmen u. a. eine Leistungsprämie an die Mitarbeiter. Grundlage war bisher eine genaue Messung der von den einzelnen Kommissionierern erledigten Aufträge nach Menge und Auftragsvolumen. Über mehrere Monate war dabei zu beobachten, dass einer der Kommissionierer Leistungen von nur rund 70 Prozent des Basiswerts erbrachte, während seine Kollegen bei ca. 110 Prozent lagen. Inzwischen haben wir diese Abweichung bei dem Kommissionierer über mehr als 2 Jahre dokumentiert.
Er wurde auch bereits abgemahnt und jetzt gekündigt. Nunmehr klagt er mit der Behauptung, wir hätten seinen Kollegen leichtere Aufträge zugewiesen, sodass sie in derselben Zeit höhere Auftragsvolumina erzielen konnten. Die Auftragszuweisung erfolgt bei uns jedoch systemseitig und vollkommen gleichmäßig. Kann er damit durchkommen?

ANTWORT:

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