Aktuelle Urteile

Lassen Sie sich Überstunden von Mitarbeitern detailliert nachweisen

Es kommt leider häufiger vor: Ein Mitarbeiter verlangt die Vergütung seiner Überstunden. Der Vorgesetzte bestreitet jedoch, dass diese überhaupt abgeleistet wurden. In solchen Fällen hat der Beschäftigte im Hinblick auf seine Mehrarbeit die Darlegungs- und Beweislast. Was das genau bedeutet, stellt das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (LAG) in einem aktuellen Urteil klar (vom 31.3.2026, Az. 2 SLa 147/25).
Woman judge hand holding gavel to bang on sounding block in the court room.

Britta Schwalm

15.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Ein gekündigter Beschäftigter verlangte von seiner ehemaligen Arbeitgeberin einen Betrag von 33.868,85 €. Dieser resultierte seinen Berechnungen nach aus insgesamt 1.044,69 Überstunden für mehrere Jahre. Das Unternehmen weigerte sich und die Sache landete vor Gericht. Der ehemalige Mitarbeiter hatte zum Nachweis seiner Überstunden eine Akte angelegt, in der für die Jahre 2023 und 2024 die monatlich geleisteten Stunden den Sollstunden gegenübergestellt und daraus Überstunden errechnet worden waren. Für das LAG genügte dies aber nicht als Beweis. Die Arbeitgeberin musste keine Überstundenvergütung nachzahlen. Die Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist rechtskräftig.

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