Rechtsprechung
LAG verbessert Position von Führungskräften in Kündigungsschutzverfahren
Ein Unternehmen darf nur dann eine Beendigungskündigung aussprechen, wenn es keine weniger massiven Möglichkeiten mehr gibt. Daher hat eine Änderungskündigung grundsätzlich Vorrang. Welche konkreten Anforderungen dabei zu beachten sind, musste kürzlich eine Anwaltskanzlei vom Landesarbeitsgericht (LAG) Köln erfahren (24.4.2025, 6 SLa 302/24).
