Werden Angehörige eines Arbeitnehmers akut pflegebedürftig, ist der Mitarbeiter in einer schwierigen Lage: Er benötigt schnell eine Arbeitsbefreiung, weil er in kürzester Zeit eine bedarfsgerechte Pflege organisieren muss. Das bedeutet z. B., einen Pflegedienst zu suchen. Mittlerweile ist das keine ungewöhnliche Situation mehr – viele Beschäftigte haben beispielsweise sehr alte Eltern.
Unbürokratische kurzfristige Freistellung
Der Gesetzgeber hat deshalb bereits vor Jahren eine Möglichkeit für unbürokratische Freistellungen in diesem speziellen Fall geschaffen. Zum 1.1.2025 wurde die Entgeltersatzleistung erhöht, die der betreffende Mitarbeiter während der Kurzzeitpflege erhalten kann. Zum 1.7.2025 wird dessen Verwendung entbürokratisiert. Ein Mitarbeiter kann folgende Ansprüche geltend machen, ohne auf Urlaub zurückgreifen zu müssen: