Top-Thema

Kurzfristige Auszeit für die Pflege Angehöriger: Wie Sie die Entgeltabrechnung rechtssicher organisieren

Mitarbeiter, die kurzfristig eine Freistellung benötigen, weil es einen dringenden Pflegefall in der Familie gibt? Diese Situation haben Sie vermutlich auch schon erlebt. Häufig nehmen die Beschäftigten Urlaub, weil sie nicht wissen, dass sie Anspruch auf eine Freistellung für die Pflege Angehöriger haben – und zwar, ohne dass Ihr Unternehmen oder der Beschäftigte die Kosten tragen müssen. Lesen Sie hier, wie das funktioniert, wie Sie die Sozialversicherung des Mitarbeiters regeln und welche Leistungsverbesserungen für die Pflegefreistellung zum 1.7.2025 anstehen.

Britta Schwalm

04.08.2025 · 3 Min Lesezeit

Werden Angehörige eines Arbeitnehmers akut pflegebedürftig, ist der Mitarbeiter in einer schwierigen Lage: Er benötigt schnell eine Arbeitsbefreiung, weil er in kürzester Zeit eine bedarfsgerechte Pflege organisieren muss. Das bedeutet z. B., einen Pflegedienst zu suchen. Mittlerweile ist das keine ungewöhnliche Situation mehr – viele Beschäftigte haben beispielsweise sehr alte Eltern.

Unbürokratische kurzfristige Freistellung

Der Gesetzgeber hat deshalb bereits vor Jahren eine Möglichkeit für unbürokratische Freistellungen in diesem speziellen Fall geschaffen. Zum 1.1.2025 wurde die Entgeltersatzleistung erhöht, die der betreffende Mitarbeiter während der Kurzzeitpflege erhalten kann. Zum 1.7.2025 wird dessen Verwendung entbürokratisiert. Ein Mitarbeiter kann folgende Ansprüche geltend machen, ohne auf Urlaub zurückgreifen zu müssen:

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: