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Kurzarbeitergeld nach aktuellen Regeln beantragen: Wie Ihr Unternehmen dank Ihrer Hilfe Flauten übersteht

Kurzarbeitergeld kann für Ihr Unternehmen eine nützliche finanzielle Unterstützung sein. Voraussetzung hierfür ist die richtige Berechnung sowie eine rechtzeitige und korrekte Antragsstellung von Ihrer Seite. Dabei gelten seit 1.1.2026 neue Vorgaben: Eine verlängerte Bezugsdauer, neue pauschalierte Nettoentgelte zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes und eine aktuelle Version von „KEA“ für die unkomplizierte Antragsstellung.
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Britta Schwalm

03.03.2026 · 5 Min Lesezeit

Von Kurzarbeit profitiert Ihr Unternehmen, wenn Mitarbeiter unterbeschäftigt sind, aber nicht entlassen werden sollen. Im Rahmen der Kurzarbeit arbeitet die Belegschaft vorübergehend weniger und erhält hierfür ein entsprechend reduziertes Entgelt. Einen Teil der Einbußen für die Mitarbeiter fängt die Bundesagentur für Arbeit (BA) durch das Kurzarbeitergeld auf. Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde für das aktuelle Jahr 2026 weiterhin auf maximal 24 Monate verlängert (statt regulär 12 Monate). Von dieser Regelung können Unternehmen profitieren, wenn sie bis zum 31.12.2026 Kurzarbeit anzeigen.

ACHTUNG

Sie berechnen das Kurzarbeitergeld und zahlen es an die Beschäftigten aus. Anschließend stellen Sie einen Erstattungsantrag bei Ihrer örtlich zuständigen Arbeitsagentur. Damit hat Ihr Unternehmen eine Entlastungswirkung ab der ersten Ausfallstunde.

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