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Künstlersozialabgabe: Übersehen Sie die neue Bagatellgrenze nicht, wenn Sie die Abgabepflicht prüfen

Bis spätestens 31.3.2026 melden Sie wieder die Honorare an die Künstlersozialkasse (KSK), die Ihr Unternehmen im Vorjahr an freie Künstler und Publizisten gezahlt hat. Wissen Sie nicht genau, ob Ihr Unternehmen überhaupt abgabe- und meldepflichtig ist? Das hängt unter anderem davon ab, ob die gezahlten Honorare die Bagatellgrenze von aktuell 700 € übersteigen. Diese Grenze wird zum 1.1.2026 angehoben. Für das aktuelle Meldejahr rechnen Sie aber noch mit der 700-€-Grenze. Das Folgende dürfen Sie keinesfalls übersehen.

Britta Schwalm

01.09.2025 · 2 Min Lesezeit

„Künstler? Beschäftigen wir nicht!“ So oder ähnlich reagieren viele Arbeitgeber und Entgeltabrechner, wenn Sie von einem Betriebsprüfer nach der Künstlersozialabgabe gefragt werden. Oft stellt sich dann heraus, dass der betreffende Betrieb doch eine Abgabepflicht hatte und kräftig nachzahlen muss.

ACHTUNG

Für eine Abgabepflicht im Hinblick auf die Künstlersozialkasse kann es genügen, wenn Ihr Unternehmen hin und wieder freie Webdesigner, Grafiker, Übersetzer oder ähnliche Berufsgruppen beschäftigt.

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