Rechtliche Fragen und Urteile

Kündigung wegen rechtsradikaler Äußerungen: Hier ist Vorsicht geboten!

Bestimmt können Sie sich an das sogenannte Sylt-Video erinnern. Junge Menschen feiern und ihre alkoholgetränkten Texte sind rechtsradikal oder rassistisch. Sie erinnern sich sicher auch daran, dass der eine oder andere Arbeitgeber sofort gekündigt hat. Aber ist das so einfach möglich? Und geht das auch in der Ausbildung?

Martin Glania

04.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Grundsätzlich ist es schwierig, Arbeitnehmer oder Auszubildende wegen ihres Verhaltens in der Freizeit arbeitsrechtlich zu belangen. Wenn die Freizeitaktivitäten aus Ihrer Sicht auch noch so unangemessen sind, können Sie Ihre Azubi hierfür nicht ohne Weiteres belangen.

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