Kündigung ausgeschlossen: Arbeitnehmer muss bleiben
In einem Arbeitsverhältnis ist eine Kündigung immer möglich? Nicht ganz, denn das Kündigungsrecht kann eingeschränkt sein. Das betrifft hauptsächlich Sie als Arbeitgeber, denn der Ausschluss der ordentlichen Kündigung ergibt sich für Sie häufig aus Gesetzen oder Tarifverträgen. Doch manchmal betrifft die Kündigungsbeschränkung auch den Arbeitnehmer, wie der folgende Fall zeigt.
Ein Arbeitnehmer war viele Jahre als Führungskraft bei seinem Arbeitgeber tätig. Zwischenzeitlich war er als Geschäftsführer eines Schwesterunternehmens eingesetzt. Zum 01.07.2024 sollte er als Führungskraft zu seinem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zurückkehren.
Der Arbeitnehmer verlangte, dass er im Arbeitsverhältnis den gleichen Schutz genieße, wie im derzeit laufenden Geschäftsführeranstellungsvertrag. Daraufhin wurde der Vertrag für den Zeitraum von Juli 2024 bis Juni 2027 ohne Möglichkeit der ordentlichen Kündigung geschlossen. Ab Juli 2027 war der unbefristete Vertrag für beide Seiten mit einer Frist von 6 Monaten kündbar. Der Geschäftsführeranstellungsvertrag wurde zeitgleich beendet.
Mit Schreiben vom 27.08.2024 kündigte der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis zum 30.09.2024. Er erklärte zudem, er fühle sich an das vertraglich vorgesehene Wettbewerbsverbot und die Kundenschutzklausel nicht gebunden.
Hiermit war der Arbeitgeber nicht einverstanden und forderte den Mitarbeiter auf, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Zudem verlangte er die Unterlassung von Konkurrenztätigkeiten.
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