Von kaschierten Lücken im Lebenslauf über falsche Angaben auf zulässige Fragen bis hin zur Vorlage gefälschter Zeugnisse: Die kriminelle Energie von Bewerbern, die es unbedingt auf eine Stelle schaffen wollen, kennt manchmal keine Grenzen. Fliegt eine solche Täuschung später auf, wollen Sie regelmäßig nur eines: den betrügerischen neuen Mitarbeiter schnellstens wieder loswerden. Das dürfen Sie auch!
Anfechtung oder Kündigung: Ihr gutes Recht!
Stellen Sie erst nach Abschluss des Arbeitsvertrags fest, dass der Mitarbeiter Sie über für Ihre Einstellungsentscheidung wesentliche Tatsachen getäuscht hat, können Sie wählen, ob Sie kündigen oder den Arbeitsvertrag anfechten.
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