Urlaub

Krank im Urlaub? Was Sie jetzt tun sollten

Kennen Sie das? Das ganze Jahr über haben Sie sich auf den Sommerurlaub gefreut. Aber es kommt, wie es kommen musste. Im Urlaub erkranken Sie oder verletzen sich. Damit Sie keine Nachteile erfahren, ist jetzt das richtige Handeln gefragt.

Heiko Klages

23.06.2026 · 2 Min Lesezeit

Grundsatz: Krankheitstage gelten nicht als Urlaubstage

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) trifft in § 9 eine Regelung, die sehr im Interesse aller Arbeitnehmenden liegt. Dort heißt es wörtlich: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“ Das klingt erst einmal einfach und beruhigend. Die Regelung hat aber einen Haken. Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, im Notfall die eines Arztes am Urlaubsort. Wenn Sie in Deutschland Urlaub machen, ist dies regelmäßig kein Problem. Es reicht die normale Meldung der Arbeitsunfähigkeit. Die deutschen Ärzte kennen das.

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