Grundsatz: Krankheitstage gelten nicht als Urlaubstage
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) trifft in § 9 eine Regelung, die sehr im Interesse aller Arbeitnehmenden liegt. Dort heißt es wörtlich: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“ Das klingt erst einmal einfach und beruhigend. Die Regelung hat aber einen Haken. Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit, im Notfall die eines Arztes am Urlaubsort. Wenn Sie in Deutschland Urlaub machen, ist dies regelmäßig kein Problem. Es reicht die normale Meldung der Arbeitsunfähigkeit. Die deutschen Ärzte kennen das.
