Bestimmt kennen Sie diese Situation: Nach der Ferienzeit kommt der eine oder andere Mitarbeiter auf Sie zu und verlangt eine Urlaubsgutschrift, weil er während des Urlaubs krank gewesen sei. Da können und müssen Sie ihm eine Absage erteilen. Zwar schließen sich Krankheit und Urlaub gegenseitig aus. Um seine Urlaubstage zurückzuerhalten, hätte der Mitarbeiter aber viel früher reagieren müssen – und zwar bereits direkt, als er erkrankt war.
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