Lohnsteuer und Sozialversicherung

Krank im Urlaub? Teilen Sie Ihren Mitarbeitern jetzt mit, wie sie sich korrekt verhalten

Kennen Sie das? Ein Beschäftigter meldet sich aus dem Urlaub und teilt Ihnen mit, er sei krank. Deshalb fordert er die entsprechende Zahl an Urlaubstagen wieder zurück. Da müssen Sie ihm vielleicht eine Absage erteilen. Zwar schließen sich Krankheit und Urlaub gegenseitig aus. Wer krank wird, kann seinen Urlaub also „zurückgeben“. Das erfordert aber, dass der betreffende Beschäftigte alles richtig macht.

Britta Schwalm

21.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Bestimmt kennen Sie diese Situation: Nach der Ferienzeit kommt der eine oder andere Mitarbeiter auf Sie zu und verlangt eine Urlaubsgutschrift, weil er während des Urlaubs krank gewesen sei. Da können und müssen Sie ihm eine Absage erteilen. Zwar schließen sich Krankheit und Urlaub gegenseitig aus. Um seine Urlaubstage zurückzuerhalten, hätte der Mitarbeiter aber viel früher reagieren müssen – und zwar bereits direkt, als er erkrankt war.

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