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Krank im Urlaub? Teilen Sie Ihren Kollegen jetzt mit, wie sie sich korrekt verhalten

Kennen Sie das? Ein Beschäftigter meldet sich aus dem Urlaub und teilt Ihnen mit, er sei krank. Deshalb fordert er die entsprechende Zahl an Urlaubstagen wieder zurück. Da müssen Sie ihm vielleicht eine Absage erteilen. Zwar schließen sich Krankheit und Urlaub gegenseitig aus. Wer krank wird, kann seinen Urlaub also „zurückgeben“. Das erfordert aber, dass der betreffende Beschäftigte alles richtig macht.

Britta Schwalm

28.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Befindet sich ein Mitarbeiter zum Zeitpunkt seiner Erkrankung im Urlaub, hat er für seine Erkrankungstage Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und er kann sich die entsprechenden Urlaubstage gutschreiben lassen (§ 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)). Voraussetzung hierfür ist, dass der betreffende Mitarbeiter Ihnen die Krankheitstage nachweist. Hierfür muss sich der Mitarbeiter umgehend melden und Ihnen auch die ärztliche Bescheinigung zukommen lassen bzw. dafür sorgen, dass diese zum Abruf bereitsteht. Nur wenn er diese Voraussetzung erfüllt, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf die Gutschrift der Urlaubstage. Es genügt nicht, dass der Beschäftigte Ihnen irgendwann nach dem Urlaub die Bescheinigung vorbeibringt. Das gilt auch, wenn sich der Mitarbeiter im Urlaub im Ausland befindet. Haben Sie Zweifel an der Echtheit der Bescheinigung oder an der darin getroffenen Aussage, dürfen Sie die Entgeltfortzahlung (zunächst) verweigern.

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