Arbeitsrecht

Krank bis zum Befristungsende: Arbeitnehmer erhält zu Recht keine Entgeltfortzahlung!

Es ist ein altbekanntes Phänomen, dass Arbeitnehmer sich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder des befristeten Arbeitsverhältnisses krankschreiben lassen. Für Sie als Arbeitgeber ist das umso ärgerlicher, weil Sie dafür oftmals noch die Zeche in Form von Entgeltfortzahlung zahlen. Die Arbeitsgerichte machen es den Mitarbeitern jedoch seit geraumer Zeit nicht mehr ganz so einfach, damit durchzukommen, wie dieser Fall zeigt.
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Burkhard Boemke

04.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war bei einem Personaldienstleister zunächst befristet für die Zeit vom 07.05.2024 bis 31.01.2025 beschäftigt. Eine Verlängerung der Befristung erfolgte sodann für die Zeit bis einschließlich 31.07.2025.

Der Arbeitnehmer war bereits in der Vergangenheit durch häufige Arbeitsunfähigkeiten aufgefallen. Für den Zeitraum vom 10.06.2025 bis 13.06.2025 (Freitag) meldete er sich erneut krank.

Nachdem der Arbeitnehmer vom 14.06.2025 bis 22.06.2025 Urlaub nahm, zeigte er fortlaufend seine Arbeitsunfähigkeit bis zum 31.07.2025 an. Er legte jeweils Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Form der Ausfertigung für den Versicherten vor, jedoch ohne Unterschrift des behandelnden Arztes bzw. Praxisstempel.

Der Arbeitgeber leistete für die Zeiträume 11.06.2025 bis 15.06.2025 sowie 23.06.2025 bis 31.07.2025 keine Entgeltfortzahlung mehr. Er bestritt, dass der Mitarbeiter wirklich krank gewesen sei. Die „Erkrankung“ sei vielmehr im zeitlichen Zusammenhang mit der Mitteilung erfolgt, dass das befristete Arbeitsverhältnis über den 31.07.2025 hinaus nicht weiter verlängert werde. Die Mitteilung an den Arbeitnehmer sei final am 04.06.2025 im Rahmen einer Betriebsversammlung rausgegangen.

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