Arbeitsrecht

Kontrollieren Sie die Überstunden, sonst wird’s teuer!

In der Vergangenheit hatten Mitarbeitende meist schlechte Karten, wenn sie am Ende des Arbeitsverhältnisses die Vergütung angeblich geleisteter Überstunden verlangten, von denen Sie als Führungskraft nichts wussten. Das gilt nun nicht mehr, sofern Sie – wozu Sie verpflichtet sind – die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeitenden genau erfassen (Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, 3.5.2024, 7 Sa 69/23).
A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice

Hildegard Gemünden

30.01.2025 · 1 Min Lesezeit

1.582 Überstunden in 4 Jahren angehäuft

Ein Verkaufsleiter arbeitete in Vertrauensarbeitszeit 40 Stunden pro Woche. Sein Grundgehalt betrug 4.300 Euro brutto monatlich. Nach seinem Ausscheiden verlangte er fast 39.000 Euro Vergütung für 1.582 Überstunden in den letzten vier Jahren. Die Überstunden seien durch Rapporte dokumentiert, die er seinem Vorgesetzten wöchentlich vorgelegt habe. Der Arbeitgeber bestritt die Überstunden.

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