Leserfrage

„Können wir unserem neuen Mitarbeiter eine Bahncard 100 steuerfrei zur Verfügung stellen?“

FRAGE: Wir haben neuen Mitarbeiter eingestellt, der nach der Einarbeitungsphase nur noch nach Bedarf in den Betrieb kommen und im Übrigen von zu Hause aus arbeiten wird. Da sein Wohnort […]

Hildegard Gemünden

28.01.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Wir haben neuen Mitarbeiter eingestellt, der nach der Einarbeitungsphase nur noch nach Bedarf in den Betrieb kommen und im Übrigen von zu Hause aus arbeiten wird. Da sein Wohnort in über 300 km Entfernung liegt, möchten wir ihm für die Fahrten in den Betrieb eine Bahncard 100 zur Verfügung stellen. Ist dies steuerfrei möglich? Oder sind wir hier auf die Kosten eines Deutschlandtickets begrenzt?

ANTWORT:

Die Bahncard ist steuerfrei, wenn sie sich rechnet

Sie können Ihren Mitarbeitern die Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zusätzlich zum Arbeitslohn steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG)). Dabei sind Sie – anders als beim Deutschlandticket – nicht auf den öffentlichen Personennahverkehr beschränkt. Allerdings sollten Sie prüfen, ob – je nach Häufigkeit der Fahrten – Einzeltickets oder ein Jahresticket günstiger sind als die Bahncard 100. Dann wäre der Differenzbetrag für Ihren Mitarbeiter steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Der Differenzbetrag reduziert sich jedoch noch um die Fahrtkosten von Dienstreisen, die ohne Bahncard anfallen würden.

Meine Empfehlung:

Vereinbaren Sie vorab, dass Sie die Kostenübernahme für die Bahncard widerrufen können, wenn der steuerpflichtige Anteil wegen eines Wohnortwechsels oder geänderter Arbeitsbedingungen einen bestimmten Prozentsatz übersteigt.





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