In der Tat können Sie Ihre Auszubildenden grundsätzlich und jetzt erst recht nur schwer kündigen, aber das ist ja offenbar auch nicht Ihre Absicht. Eine Beendigung der Ausbildung mit einem Aufhebungsvertrag ist hingegen möglich. Das Modell könnte für Sie durchaus infrage kommen, da Sie anklingen lassen, dass Ihre Auszubildende möglicherweise nicht ganz abgeneigt ist.
Trotzdem halten wir die Angelegenheit für so bedeutend, dass wir auf keinen Fall zu einer schnellen Entscheidung raten. Wenn Sie eben erst erfahren haben, dass die Auszubildende schwanger ist, konnte sie sich möglicherweise auch noch nicht viele Gedanken darüber machen, wie es weitergeht. In dieser Situation sollten Sie die Auszubildende auf keinen Fall überfordern.
Was Sie grundsätzlich beachten sollten
Ein Aufhebungsvertrag setzt voraus, dass beide Seiten mit allen Details, die darin vereinbart sind, einverstanden sind. Es geht vor allem darum, dass beide die Ausbildung nicht weiterführen wollen.
Darüber hinaus setzt er voraus, dass keine der Seiten bei der Entscheidung unter Druck stand und ggf. nur aufgrund des Drucks unterschrieben hat. Allein deshalb sollten Sie nichts überstürzen.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, ein paar Tage ins Land ziehen zu lassen, um mit der Auszubildenden dann nochmals alles zu besprechen. Auch die Option, die Ausbildung mit Ihrer Hilfe – möglicherweise auch in Teilzeit – fortzuführen, sollte dabei eine Rolle spielen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt überblickt die Auszubildende – so unsere Erfahrung – die Situation sowie eventuelle Handlungsalternativen noch nicht vollständig. Allein deshalb ist die Auszubildende nun auf Ihre Hilfe angewiesen.