Leserfrage

„Können wir Auskunft über Nebentätigkeiten verlangen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
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Hildegard Gemünden

07.09.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Bei einigen Mitarbeitern haben wir den Eindruck, dass sie durch Nebentätigkeiten mehr arbeiten, als gesetzlich zulässig ist. Aber wie gewinnen wir hier Klarheit und was können wir dagegen tun?

ANTWORT:

Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, dass sie insgesamt einschließlich Nebenbeschäftigungen höchstens zehn Stunden pro Tag und im Durchschnitt über sechs Monate höchstens 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen (§ 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)). Sie können auch Auskunft über die Arbeitszeiten bei anderen Arbeitgebern verlangen und bei Verletzung des Arbeitszeitgesetzes abmahnen bzw. im Wiederholungsfall kündigen. Am besten sichern Sie sich bereits im Arbeitsvertrag mit der folgenden Klausel ab.

Muster Nebenbeschäftigungsklausel

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Mitarbeiter jede Nebenbeschäftigung unverzüglich mit Art und Umfang anzuzeigen. Eine Nebenbeschäftigung, die den Interessen des Arbeitgebers zuwiderläuft (z. B. Konkurrenztätigkeit), die Arbeitsleistung des Mitarbeiters beeinträchtigt oder zu einer Überschreitung der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit führt, ist nicht gestattet.





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