Rechtliche Fragen und Urteile

Klargestellt: Kündigung bei sexuellen Übergriffen ist in den meisten Fällen möglich

Kommt es zu einer sexuellen Belästigung einer Auszubildenden, hat der Schutz des Opfers höchste Priorität. Darüber hinaus sorgen Sie dafür, dass Sie auch gegenüber dem Täter angemessen reagieren. In eindeutigen und schwerwiegenden Fällen droht ihm eine fristlose Kündigung.

Martin Glania

01.06.2026 · 1 Min Lesezeit

In einem Fall aus dem letzten Jahr hat das Arbeitsgericht Berlin eine solche fristlose Kündigung für rechtens erachtet. Dem Fall lagen über Jahre zahlreiche Beschwerden von Frauen zugrunde, denen der Arbeitgeber nachging. Der beschuldigte Arbeitnehmer stritt alles ab, klagte dagegen und brachte auch das Argument ins Spiel, dass entsprechende Strafverfahren eingestellt worden waren.

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