Das war passiert: Eine Arbeitnehmerin, die täglich mit dem Mofa zur Arbeit fuhr, stellte eines Morgens fest, dass ihr Tank nahezu leer war. Ihr Bruder hatte offenbar das Mofa ohne Absprache genutzt. Leider kam es, wie es kommen musste: Auf dem Weg zur Tankstelle, der einen Umweg und nicht den direkten Arbeitsweg darstellte, wich sie einem Fahrzeug aus, stürzte und zog sich Verletzungen zu.
Berufsgenossenschaft verweigert die Zahlung
Die Angelegenheit landete vor Gericht, da die zuständige Berufsgenossenschaft den Vorfall nicht als Arbeitsunfall einstufte. Das Landessozialgericht bestätigte, dass es sich beim Tanken um eine rein private Angelegenheit handelte. Eine Ausnahme sei ggf. dann möglich, wenn ein Benzindiebstahl vorgelegen hätte. Dieser lag hier – bei innerfamiliären Umständen – allerdings nicht vor.
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