Rechtliche Fragen und Urteile

Keine Unfallversicherung bei plötzlich leerem Mofa-Tank

Azubis sind auf dem Weg in den Betrieb und in die Berufsschule durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das gilt auch, wenn sie diesen Weg mit einem Mofa zurücklegen. Was aber ist, wenn ein Umweg wegen eines leeren Tanks über eine Tankstelle in Kauf genommen werden muss? Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte einen ernsten und gleichzeitig kuriosen Fall zu entscheiden (Urteil vom 26.09.2024, Az. L 10 U 370/21), in den auch ein Familienmitglied der versicherten Arbeitnehmerin involviert war.

Martin Glania

24.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Das war passiert: Eine Arbeitnehmerin, die täglich mit dem Mofa zur Arbeit fuhr, stellte eines Morgens fest, dass ihr Tank nahezu leer war. Ihr Bruder hatte offenbar das Mofa ohne Absprache genutzt. Leider kam es, wie es kommen musste: Auf dem Weg zur Tankstelle, der einen Umweg und nicht den direkten Arbeitsweg darstellte, wich sie einem Fahrzeug aus, stürzte und zog sich Verletzungen zu.

Berufsgenossenschaft verweigert die Zahlung

Die Angelegenheit landete vor Gericht, da die zuständige Berufsgenossenschaft den Vorfall nicht als Arbeitsunfall einstufte. Das Landessozialgericht bestätigte, dass es sich beim Tanken um eine rein private Angelegenheit handelte. Eine Ausnahme sei ggf. dann möglich, wenn ein Benzindiebstahl vorgelegen hätte. Dieser lag hier – bei innerfamiliären Umständen – allerdings nicht vor.

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