Arbeitsrecht
Keine Diskriminierung: „Erste Führungserfahrung erwünscht“
Texte für Stellenausschreibungen aufzusetzen ist inzwischen eine Herausforderung. Zumindest gilt das dann, wenn Sie keine Angriffsfläche für Diskriminierungsklagen abgelehnter Bewerberinnen und Bewerber liefern wollen. Erfahren Sie hier, wie Sie die notwendige Berufserfahrung diskriminierungsfrei – also ohne Hinweis auf ein gewünschtes Lebensalter – deutlich machen.
Hildegard Gemünden
02.01.2025
·
1 Min Lesezeit
Der Fall: 10.500 € wegen Altersdiskriminierung verlangt
Ein Unternehmen suchte einen Managementtrainer (m/w/d) mit Erfahrung im Vertrieb von Dienstleistungen sowie „erster Erfahrung in Führungspositionen“. Ein 56-jähriger Bewerber meinte, zu 100 Prozent auf die Stelle zu passen. Als er eine Absage erhielt, erkundigte er sich nach den Gründen, die der Arbeitgeber jedoch nicht mitteilte. Der Bewerber schloss daraus, dass er wegen seines Alters diskriminiert worden sei. Die geforderte erste Führungserfahrung schränke den Kreis der Bewerber auf 38- bis 42-Jährige ein. Er klagte deshalb auf Entschädigung in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern der ausgeschriebenen Stelle, mutmaßlich je 3.500 Euro beziehungsweise insgesamt 10.500 Euro.
§ Das Urteil: „Erste Führungserfahrung“ ist kein Indiz für Diskriminierung …
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