Arbeitsrecht

Kein Schmerzensgeld für Berufsunfall wegen Vandalismus

Als Arbeitgeber sind Sie nicht nur von Gesetzes wegen, sondern auch aus Eigeninteresse auf die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer bedacht. Umso schlimmer fühlt es sich an, wenn einer Ihrer Mitarbeiter während der Ausübung seiner Tätigkeit für Sie einen erheblichen Schaden erleidet. Im nachfolgenden Fall kam zudem noch die Frage auf, ob der Arbeitgeber dafür zahlen muss, dass Dritte während der Arbeit den Mitarbeiter verletzen.
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Burkhard Boemke

07.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitgeber beschäftigte seit dem 01.06.2020 einen Busfahrer im Linienbusverkehr. Die Linienbusse waren während der Corona-Pandemie u. a. mit Desinfektionsmittelspendern ausgestattet. Am 12.11.2020 sammelten und entzündeten Jugendliche das Desinfektionsmittel in dem vom genannten Busfahrer geführten Bus. Es entwickelte sich ein Brand, den ein Passant mittels Pulver-Feuerlöschers löschte.

Der Arbeitnehmer behauptete anschließend, geringe Mengen des Pulvers sowie Rauchgases eingeatmet und eine Rauchintoxikation erlitten zu haben. Das und die zusätzliche Stressbelastung hätten bei ihm einen dauerhaften Stimmverlust verursacht. Bei Brandausbruch habe er sich zu einem älteren (männlichen) Fahrgast mit Rollator begeben und diesem beim Aussteigen geholfen. Noch vor seinem Aussteigen sei es zur Raucheinatmung gekommen.

Er verklagte seinen Arbeitgeber auf die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgelds, welches mindestens 50.000,00 EUR ausmachen sollte.

Der Arbeitgeber wies diese Forderung zurück. Der Stimmverlust müsse auf einer Vorerkrankung beruhen. So wurde es schon in einem HNO-Arzt-Gutachten aus Mai 2021 angenommen. Nach den Videoaufzeichnungen des Geschehens habe der Busfahrer auch weder Rauch noch Feuerlöschpulver eingeatmet, sondern sei vielmehr auf seinem Fahrersitz verblieben, bis sämtliche Fahrgäste den Bus verlassen gehabt hätten.

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