Kein Rechtsmissbrauch trotz mehr als 10-jähriger Befristung –
Eine sachgrundlose Befristung ist innerhalb von zwei Jahren möglich. In dieser Zeit sind drei Verlängerungen zulässig. Dagegen sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) keine Höchstdauer für Befristungen mit Sachgrund vor. Hier hat die Rechtsprechung aber Grenzen eingezogen. Besonders lang andauernde Kettenbefristungen können rechtsmissbräuchlich sein, aber es kommt wie so oft auf den einzelnen Fall an.
Arbeitnehmerin klagte gegen die vertragliche Befristung
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