Datenschutz
Kein hoher Schadensersatz bei Kontrollverlust über Daten
Mitarbeiterverwaltung ohne Daten ist nicht möglich. Arbeitgeber sind aber gehalten, beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Dies gilt selbst dann, wenn eine Betriebsvereinbarung die Datenverarbeitung näher regelt. Verstoßen Arbeitgebende gegen diese Vorgaben, können Beschäftigten Entschädigungsansprüche zustehen, viel ist da aber nicht zu holen (Bundesarbeitsgericht (BAG), 8.5.2025, 8 AZR 209/21).


Heiko Klages
18.06.2025
·
1 Min Lesezeit