Arbeitsrecht

Kein Beschäftigungsverbot in Stillzeit für Zahnärztin

Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter ist nur für einen Zeitraum um die Geburt herum ausgeschlossen. Darüber hinaus sieht das Arbeitsschutzrecht bei der Beschäftigung weitere strenge Vorschriften zum Schutz von Mutter und Kind vor. In solchen Fällen müssen Sie damit rechnen, organisatorische Maßnahmen zur Milderung von Gefahren treffen zu müssen.
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Burkhard Boemke

03.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Nachdem eine angestellte Zahnärztin ihr Kind bekommen hatte, war im Anschluss an die Mutterschutzfrist ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz vorgesehen. Die Zahnärztin sah sich bei ihrer Tätigkeit aber verschiedenen Gefahren wie dem Kontakt mit Quecksilber beim Entfernen alter Amalgamfüllungen und dem Kontakt mit Biostoffen wie Hepatitis oder HIV-Erregern ausgesetzt.

Sie verlangte daher, für die Dauer der Stillzeit von der Beschäftigung freigestellt zu werden. Der Arbeitgeber führte daraufhin mit der zuständigen Behörde eine Gefährdungsbeurteilung durch. Diese ergab, dass die Schutzmaßnahmen wie Delegation von Arbeiten auf andere Mitarbeiter und Tragen von Schutzkleidung ausreichend seien. Dennoch klagte die Zahnärztin auf das Stillbeschäftigungsverbot unter voller Lohnfortzahlung.

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