Hallo Herr Prof. Boemke, wir haben eine Frage zu einem „Arbeitsunfall“. Im Februar 2025 parkte eine Mitarbeiterin von uns – wie üblich – in der Nähe des Betriebsgeländes. Sie ging um das Auto herum und befestigte eine Frostschutzmatte an der Frontscheibe. Dabei rutschte sie aus und brach sich den Arm. Sie beantragte bei der Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Arbeitsunfall. Diese lehnte ab, weil es sich nicht um einen Wegeunfall gehandelt habe. Kann das deren Ernst sein? Was ist denn genau versichert?
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