Arbeitsrecht
Kein Anspruch auf Zahlung aus falscher Lohnabrechnung
Nicht jeder Arbeitnehmer erhält ein monatliches Festgehalt. Oft kommen diverse (tarifliche) Zulagen und Berechnungspositionen hinzu. Die Lohnabrechnung wird dadurch kompliziert und schwerer nachvollziehbar. Gleichwohl sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, eine
korrekte und umfassende Bescheinigung auszustellen. Hierauf haben Ihre Mitarbeiter sogar einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch. Wenn sich Fehler zugunsten eines Mitarbeiters eingeschlichen haben, sind Sie aber nicht an die falsche Abrechnung gebunden.
Burkhard Boemke
21.04.2025
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2 Min Lesezeit
Der Fall:
Ein Arbeitnehmer war bei der Lufthansa als Flugbegleiter tätig. Er war von Juni 2017 bis Mai 2022 als Mitglied der Gruppenvertretung für den Bereich Kabine von seiner beruflichen Tätigkeit vollständig freigestellt. Anschließend war er dauerhaft arbeitsunfähig. Wegen der Berechnung von Lohnansprüchen ab Mai 2022 kam es zu mehreren arbeitsgerichtlichen Verfahren. Dabei wurde geklärt, nach welchem Tarifvertrag die Vergütung zu berechnen ist.
Der Arbeitgeber erstellte daraufhin im August 2023 eine Lohnabrechnung und korrigierte die Vergütung ab Mai 2022. Es ergab sich eine Nachzahlung von 6.977,49 € netto. Doch dann bemerkte der Arbeitgeber mehrere Rechenfehler und zahlte den Betrag nicht aus. Hiermit war der Arbeitnehmer nicht einverstanden. Der Arbeitgeber müsse sich an die Lohnabrechnung halten. Er klagte schließlich auf die Zahlung der Vergütung.
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