Arbeitsunfähigkeit
Karnevalsveranstaltung während Arbeitsunfähigkeit: Warum Sie dennoch nicht vorschnell kündigen sollten
Als Führungskraft ärgern Sie sich vermutlich, wenn Sie feststellen, dass ein krankgeschriebener Mitarbeiter während der Arbeitsunfähigkeit feiern geht. Ob dieser Ärger aber auch eine Kündigung rechtfertigt, ist eine andere Frage. Die Antwort ergibt sich aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 21.1.2025 (7 SLa 204/24).


Heiko Klages
18.06.2025
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