Leserfrage

„Kann ein Mitarbeiter durch Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge zum Midijobber werden?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

18.08.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Wir haben eine Mitarbeiterin, die aktuell 2.003 € monatlich verdient und von uns als voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigte abgerechnet wird. Für die Zeit ab 1.8.2025 hat sie eine betriebliche Altersvorsorge mit einem Entgeltverzicht in Höhe von 50 € und einem Arbeitgeberzuschuss von 50 € abgeschlossen. Damit „rutscht“ Ihr Entgelt unter die aktuelle Obergrenze für Midijobber von monatlich 2.000 €. Müssen wir die Beschäftigte ab 1.8.2025 als Midijobberin im Übergangsbereich abrechnen?

ANTWORT

Ja, das müssen Sie. Zuschüsse des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bis zu maximal 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung sind beitragsfrei. Im Jahr 2025 beträgt die BBG 96.600 €. Die entsprechenden Beträge sind außerdem kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Deshalb berücksichtigen Sie den Zuschuss Ihres Unternehmens von monatlich 50 € bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht. Gleichzeitig senkt die Entgeltumwandlung das bisherige monatliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt. Aus diesem Grund befindet sich die Mitarbeiterin ab 1.8.2025 mit ihrem Entgelt im Übergangsbereich (zwischen 556,01 € und 2,000 € monatlich). Das bedeutet: Sie berechnen die Sozialversicherungsbeiträge für diese Mitarbeiterin nicht aus dem tatsächlichen Entgelt, sondern aus einem geringeren Betrag. Diesen wiederum ermittelt Ihr Abrechnungsprogramm nach einer besonderen Formel.

ACHTUNG

Die Leistungsansprüche für Mitarbeiter im Übergangsbereich sind immer gleich. Auch die spätere Rente von Midijobbern richtet sich beispielsweise nach dem tatsächlichen Entgelt. Deshalb müssen Sie in den Entgeltmeldungen für Teilzeitkräfte im Übergangsbereich neben dem beitragspflichtigen auch das tatsächliche Entgelt angeben.



Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: