Von 2023 bis Juli 2025 war ein Mitarbeiter als Vollzeitkraft bei uns beschäftigt. Dann endete die Beschäftigung, weil der Mitarbeiter für 2 Jahre eine Fachschule besucht. Ab 15.10.2025 würde er nun gerne als kurzfristig beschäftigte Aushilfe für 3 Monate sozialversicherungsfrei bei uns arbeiten. Wir würden das auch sehr begrüßen. Allerdings sind wir uns nicht sicher, ob eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung überhaupt möglich ist, weil der Mitarbeiter in derselben Tätigkeit wie vorher arbeiten würde.
Leserfrage
„Kann ein ehemaliger Mitarbeiter kurzfristig bei uns beschäftigt sein?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
