In einem Industriebetrieb hatte ein Arbeitgeber insgesamt 34 Videokameras aufgestellt, die 24 Stunden am Tag aufzeichneten. Ein Produktionsmitarbeiter hat nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dagegen Klage erhoben. Da die Videoüberwachung nicht angemessen und er mit ihr nicht einverstanden war, forderte er Schmerzensgeld.
Was bewirkt eine Klausel im Vertrag?
Grundsätzlich hat der Mitarbeiter sich in seinem Arbeitsvertrag damit einverstanden erklärt, „dass im Rahmen der Zweckbestimmung des Arbeitsfeldes und unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzes die personenbezogenen Daten verarbeitet werden können.“ Aber war das eine Einverständniserklärung für die Überwachung?
