Aktuelles

Jubiläumsgeld & Teilzeit: Wann Ihr Unternehmen kürzen darf

Zahlt Ihr Unternehmen eine Jubiläumszuwendung an Mitarbeiter? Dann dürfen Sie die Leistung für Teilzeitbeschäftigte kürzen, wenn sie zumindest auch Entgeltcharakter hat. Wann das der Fall ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf vom 28.1.2026 (Az. 12 SLa 510/25).
Aktuelles

Britta Schwalm

09.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Ein Unternehmen zahlte seinen Mitarbeitern entsprechend einer Gesamtbetriebsvereinbarung Jubiläumszuwendungen nach folgendem Schema:

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde?
Erweitern Sie Ihren Zugang und testen Sie unsere Produkte: