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Jetzt höchstrichterlich bestätigt: Verspätete Zielvereinbarung oder -vorgabe heißt 100 % Prämie
Gibt es in Ihrem Unternehmen Mitarbeiter, deren Gehalt zumindest teilweise vom Erreichen alljährlich zu vereinbarender oder
vorzugebender Ziele abhängt? Dann sollten Sie auch in unsicheren Zeiten wie diesen nicht auf termingerechte Zielvereinbarungen oder -vorgaben verzichten. Denn andernfalls riskieren Sie, dass die Ziele per se als erreicht gelten (Bundesarbeitsgericht (BAG), 19.2.2025, 10 AZR 57/24).
Hildegard Gemünden
25.03.2025
·
5 Min Lesezeit
Der Fall: Zielvorgabe kommt mit 7 Monaten Verspätung
Ein Arbeitnehmer mit Führungsverantwortung sollte alljährlich bis zum 1.3. eine Zielvorgabe für das laufende Kalenderjahr erhalten, welche sich zu 70 % aus Unternehmenszielen und zu 30 % aus individuellen Zielen zusammensetzt. Im Februar des Folgejahres sollte dann die Zielerreichungsprämie ausgezahlt werden: immerhin 30.637 € bei 100 % Zielerreichung. Im Jahr 2019 teilte der Arbeitgeber die Unternehmensziele mit Zielkorridor und Gewichtung allerdings erst im Oktober mit. Bei den individuellen Zielen verzichtete er auf eine Vorgabe und ging stattdessen – entsprechend dem Durchschnitt der Vorjahre – von 142 % Zielerreichung aus.
Nachdem der Mitarbeiter zu Ende November gekündigt hatte, erhielt er für 2019 insgesamt 15.586,55 € als Zielerreichungsprämie. Er meinte jedoch, der Arbeitgeber hätte bezüglich der verspätet mitgeteilten Unternehmensziele von 100 % Zielerreichung ausgehen müssen. Damit betrage die Gesamtzielerreichung 112,6 %. Ihm stehe daher für 11 Monate eine Zielerreichungsprämie von 30.637 € × 112,6 % = 31.622,49 € zu und der Arbeitgeber müsse weitere 16.035,94 € bezahlen.
Der Arbeitgeber hielt dagegen, dass er die Unternehmensziele schon im März bei einer Präsentation mitgeteilt habe. Die Zielvorgabe hätte somit noch einige Monate lang verfolgt werden können. Falls der Mitarbeiter jedoch verlange, dass bei den Unternehmenszielen 100 % Zielerreichung angesetzt werden, müsse dies auch für die individuellen Ziele gelten.
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