Gesetzesänderung

Jetzt auch bei Fehlgeburten: Was der erweiterte Mutterschutz für Sie als Arbeitgeber konkret bedeutet

Hier herrschte ausnahmsweise einmal parteiübergreifend Einigkeit: Frauen genießen ab dem 1.6.2025 auch bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche einen gestaffelten Mutterschutz. Das hat der Bundesrat am 14.2.2025 endgültig beschlossen. Erfahren Sie hier, warum diese Neuregelung nicht nur betroffene Frauen, sondern zumindest teilweise auch Sie als Arbeitgeber entlasten wird.
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Hildegard Gemünden

25.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Die Neuregelung betrifft Fehlgeburten in der 13. bis 24. Schwangerschaftswoche …

Bislang können Frauen nach einer Fehlgeburt bis zur 24. Schwangerschaftswoche der Arbeit allenfalls aufgrund einer Krankschreibung fernbleiben. Der neue § 3 Abs. 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) führt hierfür nun gestaffelte Mutterschutzfristen ein.

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